Informationen zur Praxis
Grundausbildung
- In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.
- Dazu zählen unter anderem:
- Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
- Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
- Rückwärtsfahren und Wenden,
- Halten und Parken,
- Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
- Überholen,
- Vorfahrt,
- Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
- Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
- Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
- Gefahrbremsung.
Für die Grundausbildung gibt es keine fest vorgeschriebenen Mindeststunden. Die Anzahl ist abhängig von der Leistung des Fahrschülers. Da es uns wichtig ist, dass Du mit uns zufrieden bist versprechen wir dir: keine Fahrstunde zuviel!
Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
Die Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt:
Klasse |
Sonderfahrten |
Anmerkung |
B, A, A1, A2 |
5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten
|
eine Fahrstunde beträgt 45 min |
A1 auf A2 A1 auf A A2 auf A |
3 Überlandfahrten 2 Autobahnfahrten 1 Nachtfahrt |
es werden nur normale Übungsfahrten absolviert |
B auf BE |
3 Überlandfahrten 1 Autobahnfahrt 1 Nachtfahrt |
eine Fahrstunde beträgt 45 min |